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Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren


Allgemeine Informationen

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt. 

Beschreibung


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Melanie Prummer
Telefon (08250) 998812
Telefax (08250) 998844