Kommunale Unternehmen; Betrieb
Allgemeine Informationen
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung als Eigenbetriebe, selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in den Rechtsformen des Privatrechts betreiben.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Stand: 21.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
HauptamtSchrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern
Frau Melanie Görg
EG.04 (08250) 998824
(08250) 998844