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Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge


Allgemeine Informationen

Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.

Beschreibung


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

 

Stand: 29.10.2024


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

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