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Kommunale Wappen und Fahnen; Beantragung der Verwendung


Allgemeine Informationen

Wenn Sie das Wappen oder die Fahne einer Gemeinde, eines Landkreises oder Bezirkes verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der betreffenden Kommune beantragen.


Beschreibung

Voraussetzungen

Besondere Hinweise

Fristen

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf


Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823
Telefax (08250) 998844