Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung
Allgemeine Informationen
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Beschreibung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
IT und GebäudemanagementHerr Martin Klimmer
EG.11 (08250) 998855
(08250) 998844