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Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.


Beschreibung

Voraussetzungen

Besondere Hinweise

Erforderliche Unterlagen

Kosten


Ansprechpartner

Kasse

 

Frau Andrea Doll
EG.06
Telefon (08250) 998836
Telefax (08250) 998844

Frau Andrea Böck
EG.06
Telefon (08250) 998833
Telefax (08250) 998844