Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.
Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Stand: 06.12.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
KasseFrau Andrea Doll
EG.06 (08250) 998836
(08250) 998844
Frau Andrea Böck
EG.06 (08250) 998833
(08250) 998844