Sicherung gegen Rückstau aus der kommunalen Abwasserentsorgung
Aus aktuellem Anlass bittet die Gemeinde Hilgertshausen-Tandern darum, die aktuell gültige Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.07.2021, zu finden unter: https://www.hilgertshausen-tandern.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/satzungen-und-verordnungen zu beachten. In § 9 „Grundstücksentwässerungsanlage“, Abs. 5 wird die Sicherungspflicht des Eigentümers beschrieben. „Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässerungseinrichtung hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen.“
Hier ein Auszug aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH):
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 19.11.2020 (Az.: III ZR 134/19) seine Rechtsprechung erneut bestätigt, dass ein Grundstückseigentümer gegen die abwasserbeseitigungspflichtige Stadt/Gemeinde keinen Anspruch auf Schadenersatz hat, wenn es aufgrund einer fehlenden Rückstausicherung auf dem privaten Grundstück zu einem Rückstauschaden gekommen ist.
Was bedeutet dies für Sie als Eigentümer?
Grundsätzlich muss man alle Ablaufstellen für Schmutzwasser oder Regenwasser sichern, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden. Ablaufstellen, die oberhalb der Rückstauebene liegen, müssen hinter einer Rückstausicherung an die Hausanschlussleitung angeschlossen werden, um eine Überflutung zu vermeiden.
Was ist eine Rückstauebene?
Als Rückstauebene bezeichnet man die Ebene, bis zu der Abwasser in der Entwässerungsanlage ansteigen kann. Üblicherweise ist dies die Straßenoberkante.
Was können Sie machen?
Der Fachhandel und Fachfirmen des Sanitärgewerbes bieten verschiedene Möglichkeiten an. Vom Staufix DN 50 über Hebeanlagen bis zur Rückstauklappe im Kontrollschacht – manuell oder elektronisch gesteuert gibt es viele Möglichkeiten. Lassen Sie sich beraten und finden Sie das passende System für Ihre bauliche Situation.
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