Grundsteuerreform ab 01.01.2025 - HINWEISE
Im Januar 2025 erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken bzw. Betrieben der Landwirtschaft einen Bescheid der Gemeinde, über die ab dem 01.01.2025 zu entrichtende neue Grundsteuer.
Hierzu möchten wir Ihnen wichtige Informationen geben:
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