Öffentliche Veranstaltungen sind bei der Gemeinde anzumelden!
Worum geht´s?
Veranstaltung
Das Bayerische Landesstraf- und Verordnungsgesetz regelt, dass eine öffentliche Veranstaltung bei der Gemeinde des Veranstaltungsortes anzuzeigen ist.
Alle öffentlichen Veranstaltungen (also Veranstaltungen, die sich an alle Bürgerinnen und Bürger richten und nicht auf einen speziellen Personenkreis beschränkt sind), sind rechtzeitig (je nach Veranstaltungsgröße ein bis acht Wochen vorher) bei der Gemeinde anzumelden.
Zur Online-Anzeige bzw. zum Antrag auf Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung nach Art. 19 Abs. 1 LStVG kommen Sie hier.
Jugendschutz-Fragebogen
Der Online-Antrag erfordert zwingend den Upload eines Jugendschutz-Fragebogens. Das Formular hierzu finden Sie bei den Downloads.
Vorübergehende gaststättenrechtliche Erlaubnis bei Bewirtung
Wenn eine Bewirtung, meist in Verbindung mit einer o.g. Vergnügung, erfolgt, ist in der Regel auch eine vorübergehende Gaststättengenehmigung (Gestattung nach § 12 GastG ) zu beantragen (es sei denn, die Bewirtung erfolgt ohne Alkoholausschank und/oder ohne Gewinnerzielungsabsicht - "Spendenbasis").
Eine Gaststättengenehmigung ist nicht erforderlich bei privaten Veranstaltungen, z. B. bei einer Geburtstagsfeier in Privaträumen oder bei Veranstaltungen in einer Gaststätte während der genehmigten Betriebszeiten.
Zur Online-Beantragung nach § 12 Abs. 1 GastG kommen Sie hier.
Was passiert mit dem Antrag?
Nach Eingang der ausgefüllten Online-Formulare entscheidet die Gemeinde je nach Art der Veranstaltung, ob sie es bei der Entgegennahme der Anzeige belässt, einen Auflagenbescheid erlässt oder eine förmliche Genehmigung erforderlich ist.
Kosten?
Die Anzeige ist grundsätzlich kostenfrei. Sofern ein Auflagenbescheid von der Gemeinde erlassen wird, beträgt die Mindestgebühr 30,00 € und richtet sich nach Art, Größe und Dauer der Veranstaltung.
Leitfäden:
Einen „Leitfaden für Veranstalter“ zur Durchführung von Veranstaltungen finden Sie bei den Downloads.
Einen „Leitfaden Lebensmittel“ für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen stellen wir ebenfalls bei den Downloads zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch den "Leitfaden für Vereinsfeiern" der Bayer. Staatsregierung, diesen finden sie hier: Vereinsfeiern – Bayerisches Landesportal
Diese Leitfäden sind zu beachten und umzusetzen.
Weitere einzureichende Unterlagen bei Großveranstaltungen (ab 1.000 Besucher):
Haftungsfreistellungserklärung
Kostenübernahmeerklärung
Veranstaltererklärung
Diese sind bei den Downloads zu finden.
Sofern Sie hierzu Rückfragen haben, können Sie sich gerne per Mail an wenden.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
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