Holzlagerplätze Hilgertshausen
Im Rahmen der Flurbereinigung (Flurneuordnungsverfahren Hilgertshausen) sind einige Holzlagerplätze auf gemeindlichen Flächen entstanden. Da der Bedarf größer ist, als die Flächen, die zur Verfügung stehen, wurde zusammen mit den Waldbauern, der Försterin und Vertretern der Waldbauernvereinigung eine neue Fläche erarbeitet.
Folgende Flächen sind für die Nutzung als Holzlagerplätze vorgesehen (siehe rote Flächen im Plan anbei):
| Flurnummer | Gemarkung |
1 | 1143 Teilstück | Hilgertshausen |
2 | 1154 | Hilgertshausen |
3 | 1314 | Hilgertshausen |
4 | 1320 Teilstück | Hilgertshausen |
5 | 641/1 | Hilgertshausen |
6 | 1147 | Langenpettenbach |
7 | 627/6 Teilstück | Hilgertshausen |
8 | 620/3 Teilstück | Hilgertshausen |
9 | 616/1 | Hilgertshausen |
10 | 616 Teilstück | Hilgertshausen |
11 | 114 Teilstück | Hilgertshausen |
12 | 84/7 Teilstück | Hilgertshausen |
Die Flächen Nr. 1 bis 11 wurden bereits bei der Flurbereinigung als Holzlagerplätze festgelegt. Die Fläche Nr. 12 soll neu mit aufgenommen werden.
Es gelten zusätzlich folgende Nutzungsauflagen:
Nur Lagerung von Stammware bzw. kurzfristig auch Kleinzeug (Kleinzeug max. 2 Wochen zwischen März und Oktober, max. 4 Wochen zwischen November und Februar).
Nur Umschlagplatz, kein Arbeitsplatz (nicht spalten, aufrichten oder ähnliches).
Kein Dauerlager. Kleinzeug (Gipfel, Äste usw.) darf höchstens 2 Wochen zwischen März und Oktober, höchstens 4 Wochen zwischen November und Februar (z. B. bis zum Häckseln) gelagert werden.
Alles muss namentlich kenntlich gemacht werden. Was nicht markiert ist, wird von uns entfernt.
Keine Ablagerung in Biotopflächen. Hier wird sofort alles entfernt.
Nach Abholung der Lagerware muss der Platz aufgeräumt werden.
Hier sind die Flächen ersichtlich:
Hilgertshausen Süd - Holzlagerplätze
Hilgertshausen Nord - Holzlagerplätze