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Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung


Allgemeine Informationen

Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.

Beschreibung

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf


Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823