Anliegerbescheinigung; Beantragung
Allgemeine Informationen
Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Stand: 30.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)