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Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen


Allgemeine Informationen

Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.


Beschreibung


Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823