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Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich


Allgemeine Informationen

Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.

Beschreibung


Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

 

Stand: 21.08.2024


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

technisches Bauamt

 

Herr Peter Lang
EG.11
Telefon (08250) 998829
Telefax (08250) 998844