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Todesbescheinigung; Weitergabe


Allgemeine Informationen

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgefüllt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden. Dieses leitet Teile der Todesbescheinigung an das Gesundheitsamt weiter.

Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen


Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

 


Ansprechpartner

Standesamt Markt Indersdorf
Marktplatz 1
85229 Markt Indersdorf

Telefon (08136) 934-141