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Leichenpass; Beantragung der Ausstellung


Allgemeine Informationen

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Beschreibung

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

 


Ansprechpartner

Friedhofsverwaltung

 

Frau Beate Burget
EG.01
Telefon (08250) 998814