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Grabmal; Beantragung einer Genehmigung


Allgemeine Informationen

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.


Beschreibung

Voraussetzungen

Formulare

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Online Verfahren


Ansprechpartner

Friedhofsverwaltung

 

Frau Beate Burget
EG.01
Telefon (08250) 998814