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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit


Allgemeine Informationen

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.


Beschreibung


Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf


Ansprechpartner

Friedhofsverwaltung

 

Frau Beate Burget
EG.01
Telefon (08250) 998814