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Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids


Allgemeine Informationen

Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.


Beschreibung

Voraussetzungen

Besondere Hinweise

Fristen

Bearbeitungsdauer

Erforderliche Unterlagen

Formulare

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf


Ansprechpartner

Bauamt
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Lamprecht
EG.14
Telefon (08250) 998826