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Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister


Allgemeine Informationen

Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

 

Stand: 20.08.2021


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Standesamt Markt Indersdorf
Marktplatz 1
85229 Markt Indersdorf

(08136) 934-141