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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung


Allgemeine Informationen

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Beschreibung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

 


Ansprechpartner

Bauamt
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Lamprecht
EG.14
Telefon (08250) 998826

Frau Katharina Westermair
EG.11
Telefon (08250) 998825