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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot


Allgemeine Informationen

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.


Beschreibung


Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf


Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823