Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung
Allgemeine Informationen
Die Gemeinden erheben für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen Gebühren auf der Grundlage einer Friedhofsgebührensatzung.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Stand: 09.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
FriedhofsverwaltungFrau Beate Burget
EG.01
(08250) 998814




