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Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung


Allgemeine Informationen

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.


Beschreibung

Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

technisches Bauamt

 

Herr Peter Lang
EG.11
Telefon (08250) 998829
Telefax (08250) 998844