Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Allgemeine Informationen
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
Beschreibung
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
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Stand: 02.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
technisches BauamtHerr Peter Lang
EG.11
(08250) 998829
(08250) 998844



