Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Allgemeine Informationen
Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Formulare
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Online Verfahren
Stand: 09.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
FriedhofsverwaltungFrau Beate Burget
EG.01
(08250) 998814




